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Satzung

 


1.Der Name und Sitz

Der FC Bayern Fanclub "FCB-Fans-Havelland" hat seinen Sitz in 14612 Falkensee. Er besteht aus 31 Mitgliedern

2. Der Sinn und Zweck

Der Fanclub unterstützt den FC Bayern München bei den Spielen. Er trägt die Liebe zu seinem Verein in die Welt. Der Fanclub ist parteipolitisch, konfessionell und bezüglich der Nationalität neutral.

3.Die Grundlage

Beschlüsse, die der Fanclub im Rahmen seiner Mitgliederversammlung fasst, sind für alle Mitglieder verbindlich. Satzungsänderungen sind nur mit der 2/3-Mehrheit möglich.

4.Der Beitritt und dieMitgliedschaft

Die Mitgliedschaft ist beitragsfrei. Die Aufnahme in den Fanclub kann ausschließlich der Vorstand entscheiden. Der Aufnahmeantrag hat in einem schriftlichen formlosen Schreiben zu erfolgen. Der Antrag kann ohne Angabe von Gründen vom Vorstand abgelehnt werden. Minderjährige bedarfen der Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters. Diese wird durch Unterschrift unter dem Aufnahmeantrag dokumentiert. Mit Eintritt in den Fanclub, erhält das Mitglied das Recht an Mitgliederversammlungen teilzunehmen. Fanclub-Mitglieder, die sich in besonderer Weise um den FC Bayern München verdient gemacht haben, können von der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

5.Der Austritt

Ein Austritt aus dem Fanclub ist zu jeder Zeit möglich. Der Antrag auf Austritt erfolgt schriftlich.

6.Der Ausschluss aus dem Fanclub

Bei groben Verstössen gegen die Satzung des Fanclub, insbesondere bei Teilnahmen an gewaltätigen Auseinandersetzungen mit Fangruppen anderer Vereine, sowie rassistischen oder fremdenfeindlichen Äusserungen und Handlungen kann mit dem Ausschluss aus dem Fanclub geahndet werden. Ausserdem kann die rechtskräftige Verurteilung wegen eines Vergehens oder Verbrechens mit dem Ausschluss geahndet werden. Den Ausschuss eines Mitgliedes kann der Vorstand mit einfacher Mehrheit beschliessen.

7. Die Abstimmungen

Abstimmungen auf Mitgliederversammlungen können ab einer Anzahl von 14 Mitgliedern durchgeführt werden. Es ist jedoch erforderlich das mindestens drei Mitglieder des Vorstandes (1.und 2 Vorsitzender, Kassenwart und Schriftführer) anwesend ist. Die Beschlüsse sind für alle, auch die nicht anwesenden Mitglieder bindend.

8. Die Mitgliederversammlung

Einmal im Kalenderjahr findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Die Einladung hierzu erfolgt durch den Vorstand des Fanclubs mindestens 4 Wochen im voraus. Auf der ordentlichen Mitgliederversammlung erfolgt die Entlastung des Vorstandes. Ausserordentliche Mitgliederversammlungen können durch den Vorstand einberufen werden, wenn es das Interesse des Fanclubs erfordert. Wenn mindestens 5 Mitglieder, unter Angabe einer Begründung, eine ausserordentliche Mitgliederversammlung schriftlich verlangen, so ist innerhalb von 2 Kalenderwochen vom Vorstand eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Aufgabe der ordentlichen und ausserordentlichen Mitgliederversammlung ist die Abstimmung über Änderungsvorschläge der Satzung, das Einbringen von Vorschlägen zu Aktionen und Anschaffungen des Fanclubs und Abstimmung darüber. Die Mitgliederversammlung kann mit 2/3-Mehrheit der Anwesenden die Auflösung des Fanclubs beschliessen. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind für alle Mitglieder und den Vorstand bindend.

9. Der Vorstand

Der Vorstand des Fanclubs setzt sich zusammen aus 1. und 2. Vorsitzenden, Kassenwart, Schriftführer und vertritt die Interessen des Fanclub nach innen und aussen. Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich. Der Vorstand bleibt so lange im Amt, bis ein Mitglied die Ablösung des Vorstandes oder einzelner Mitglieder beantragt. Dieser Antrag wird dann auf der nächsten Mitgliederversammlung zur Abstimmung freigegeben. Zur Abwahl reicht die einfache Mehrheit. Vorraussetzung für die Wahl in den Vorstand sind Volljährigkeit und mindestens einjährige Mitgliedschaft im Fanclub. Die Wahl in den Vorstand hat lgewonnen, wer die absolute Mehrheit der wahlberechtigten Mitglieder auf sich vereinigen kann. Wird im ersten Wahlgang kein Kandidat mit absoluter Mehrheit gewählt, so findet eine Stichwahl zwischen den beiden meistgewählten Kandidaten statt. Bei dieser reicht dann die einfache Mehrheit aus. Jedes Mitglied des Vorstandes hat jederzeit, unter Angabe von Gründen das Recht, von seinem Posten zurückzutreten. Die Aufgaben von nicht besetzten Vorstandsposten (Abwahl,Rücktritt) werden von den verbleibenden Vorstandsmitgliedern wahrgenommen. Sind durch Abwahl oder Rücktritt alle Posten des Vorstandes nicht besetzt, übernimmt das älteste Fanclub-Mitglied die Aufgaben des Vorstandes bis zur Neuwahl.

10. Die Auflösung

Der Fanclub wird ohne weiteren Beschluss aufgelöst, wenn bei einer Mitgliederversammlung eine 2/3-Mehrheit für die Auflösung stimmt.

11. Die Haftung

Der Fanclub und sein Vorstand schliessen jegliche Art Haftung gegenüber Fanclub-Mitgliedern aus, dies gilt auch für Sach- und Körperschäden, die auf Fanclubfahrten bzw. Veranstaltungen enstehen. Auf Fahrten und anderen Veranstaltungen des Fanclub ist jeder Teilnehmer für sein Verhalten selbst verantwortlich und haftbar. Minderjährige Mitglieder sind durch einen Erziehungsberechtigten zu begleiten.

 

 

Stand der Satzung: Oktober 2006

 

zu Punkt 1:

Änderung der Mitgliederzahl im September 2007 von 31 auf 36 Mitgliedern.

gez. der Vorstand